Kreuzfahrtrecht

In der Regel handelt es sich bei Kreuzfahrten um Pauschalreisen, so dass die gesetzlichen Regeln des Pauschalreiserechts anwendbar sind. Jedoch gestaltet es sich bei Kreuzfahrten meist schwer, die Mängel in der Unterkunft oder am Schiff noch während der Kreuzfahrt abzustellen, da zumeist keine Alternativen zur Verfügung stehen.

Oft haben Teilnehmer einer Kreuzfahrt einen erheblich höheren Reisepreis als bei einer normalen Pauschalreise bezahlt. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Kreuzfahrt dann nicht wie beworben durchgeführt wird und es Mängel bei der Ausstattung des Schiffes gibt. Sei es dass die Unterkunft nicht wie vereinbart ist oder Sport- und Freizeitmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen oder geplante Landgänge ausfallen.

Gerne berate ich Sie in diesen Fällen und mache Ihre Ansprüche geltend.

Mögliche Problemfelder bei Kreuzfahrten:

– Abfahrt des Schiffes wegen Flugverspätung verpasst
– Anderes Schiff als vereinbart
– Mängel am Schiff
– Mängel an der Unterkunft im Schiff

– Mängel an den Sport- und Unterhaltungsmöglichkeiten im Schiff
– Mängel bei der Verpflegung
– Körperverletzung während der Kreuzfahrt

– Ausflugsprogramm findet nicht wie geplant statt
– einzelne Landgänge fallen aus
– Höhepunkt der Reise fällt aus

– Annullierung der Kreuzfahrt
– Stornierung der Kreuzfahrt
– Rücktritt von laufender Kreuzfahrt