Willkommen bei der Kanzlei Walprecht in Berlin.
Als Anwalt habe ich mich auf das Reiserecht spezialisiert und nehme ausschließlich Mandate von Reisenden an. Gerne helfe ich auch Ihnen bei Ihren rechtlichen Problemen rund um Ihre Reise und setze Ihre Ansprüche bei Flugverspätung, Annullierung, verspätetem Gepäck oder Reisemängeln durch.
Fluggastrechte
Bei Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung haben Sie in der Regel weitgehende Ansprüche gegenüber Ihrer Fluggesellschaft. So haben Sie bereits bei einer Flugverspätung ab drei Stunden grundsätzlich einen Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung in Höhe von 250,00 / 400,00 / 600,00 Euro (abhängig von der Flugstrecke).
Wurde Ihr Flug annulliert, muss Ihnen die Airline grundsätzlich einen Ersatzflug zur Verfügung stellen. Kommt sie dieser Verpflichtung nicht nach, besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf Erstattung der Ihnen durch die eigenständige Buchung von Ersatzflügen entstandenen Kosten. Gerne setze ich Ihr Fluggastrecht nach einem annullierten Flug für Sie durch.
Auch bei Gepäckverlust oder Gepäckbeschädigung stehen Ihnen Rechte gegenüber der Fluggesellschaft, welche den Schaden grundsätzlich zu ersetzen hat, zu.
Informieren Sie sich hier über Ihre Fluggastrechte und wie Sie diese durchsetzen können. Gerne unterstütze ich Sie in Berlin und bundesweit bei Ihren rechtlichen Problemen rund um Ihren Flug.
Pauschalreisen
Treten während einer Pauschalreise Mängel auf, haben Sie gegen Ihren Reiseveranstalter grundsätzlich einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Voraussetzung ist, dass Sie die Mängel unverzüglich gegenüber der Reiseleitung oder Ihrem Reiseveranstalter anzeigen und zur Abhilfe auffordern. Bestehen Sie unbedingt auf das Ausstellen eines Mängelanzeigeprotokolls. Denn nur vor Ort gerügte Mängel sind nach der Reise Anspruchsgrundlage für reisevertragliche Gewährleistungsansprüche.
War Ihre Reise von besonders gravierenden Mängeln betroffen oder wurde Ihre Reise noch vor Beginn vom Veranstalter abgesagt, kann zusätzlich zur Reisepreisminderung ein Anspruch auf Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bestehen.
Welche reisevertraglichen Gewährleistungsansprüche bestehen und in welcher Höhe sich diese durchsetzen lassen, ist letztlich immer eine Einzelfallentscheidung, da jede Reise und jeder Mangel individuell bewertet werden muss. Die sogenannte Frankfurter Tabelle hilft Ihnen, einen ersten Überblick darüber zu bekommen, wie hoch Ihre Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter sein können. Beachten Sie hierbei, dass die dort enthaltenen Werte lediglich Richtwerte sind und die für Ihren Einzelfall einschlägige Anspruchshöhe davon variieren kann.
Verschaffen Sie sich hier einen ersten Überblick, wann ein Reisemangel vorliegt und was Sie für eine erfolgreiche Reisepreisminderung beachten sollten. Bei Fragen können Sie mich gerne in meiner Berliner Kanzlei kontaktieren.
Bahnreisen
Die Rechte von Fahrgästen im Bahnverkehr regelt die EU-Verordnung 1371/2007. Diese gewährt Ihnen bei Zugverspätungen und Ausfällen grundsätzlich Entschädigungen. Bei Verspätungen ab 60 Minuten erhalten Sie 25%, bei Verspätungen ab 120 Minuten 50% des Fahrkartenpreises zurück.
Wenn Ihr geplanter Zug voraussichtlich mindestens 20 Minuten Verspätung hat, dürfen Sie einen anderen, gleichwertigen, nicht reservierungspflichtigen Zug benutzen (besonders relevant bei Fahrkarten zum Spezialpreis mit Zugbindung).
Zudem haben Sie ab einer Verspätung von 60 Minuten einen Anspruch darauf, von dem Eisenbahnunternehmen Mahlzeiten sowie Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit zu erhalten.
Fernbusfahrten
Auch im Kraftomnibusverkehr sind die Rechte der Fahrgäste durch eine EU-Verordnung umfassend geregelt. Bei einer Abfahrtsverspätung von 120 Minuten muss Ihnen das Busunternehmen eine alternative, schnellere Reisemöglichkeit anbieten. Ist dies nicht der Fall erhalten Sie 50% des Fahrkartenpreises zurück, wenn Sie mit dem verspäteten Bus fahren. Sie haben auch die Möglichkeit, die Fahrt nicht anzutreten und den vollen Fahrkartenpreis zurückzuverlangen.
Bei Fahrten im Fernliniendienst mit einer Dauer von mehr als drei Stunden haben die Fahrgäste bei Annullierung oder Verzögerung der Abfahrt von einem Busbahnhof von mehr als 90 Minuten Anspruch auf angemessene Hilfeleistungen. Dazu gehören Imbisse, Mahlzeiten und Erfrischungen sowie erforderlichenfalls Unterbringung.
Kreuzfahrten
Auch bei Kreuzfahrten bestehen im Falle des Auftretens von Mängeln umfassende Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Veranstalter. Tritt während der Kreuzfahrt ein Mangel auf, gestaltet es sich oft schwer, diesen noch während der Fahrt abzustellen, da zumeist keine Alternativen zur Verfügung stehen.
Die Reisepreise von Kreuzfahrten liegen meist deutlich über denen klassischer Urlaube an Land. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Kreuzfahrt dann nicht wie beworben durchgeführt wird und es Mängel bei der Ausstattung des Schiffes, der Kabine oder den vereinbarten Landgängen gibt. Kurzfristige Routenänderungen, nächtlicher Lärm in der Kabine, fehlende Sport- und Freizeitmöglichkeiten sind nicht nur ärgerlich, sondern führen oftmals zu einem Anspruch auf Entschädigung.
Bitte beachten Sie, dass auch bei Kreuzfahrten auftretende Mängel unverzüglich gegenüber der Reiseleitung oder dem Veranstalter anzuzeigen sind, um nach der Reise eine entsprechende Entschädigung durchsetzen zu können.
Gerne berate ich Sie bei Problemen rund um Ihre Kreuzfahrt und mache Ihre Ansprüche geltend. Auch wenn Sie nicht in Berlin wohnen kann ich Sie gerne beraten und vertreten.
Ferienhäuser
Grundsätzlich muss ein gemietetes Ferienhaus die bei Abschluss des Mietvertrages zugesicherten Eigenschaften besitzen. Stellen sich bei Ankunft jedoch Mängel heraus, kann die Miete entsprechend der Schwere der Mängel gemindert werden.
Bei der Ferienhausmiete ist zu unterscheiden zwischen privaten und gewerblichen Vermietungen. Je nachdem was vorliegt, sind die dem Mietverhältnis zu Grunde liegenden gesetzlichen Regelungen andere. Eine gewerbliche Vermietung liegt oftmals beispielsweise dann vor, wenn entweder über eine Agentur gebucht wurde oder der Vermieter mehr als nur ein Ferienhaus besitzt und diese plan- und regelmäßig an Feriengäste vermietet. Ist dies der Fall, stehen Ihnen zumeist die Rechte des Reiserechts zu, welche Ihnen weitgehende Rechte bei Mängeln einräumen.
Gerne können Sie einen Termin in der Berliner Kanzlei vereinbaren:
030-12082071
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Moritz Walprecht
Als selbständiger Rechtsanwalt bin ich seit dem Jahr 2014 in eigener Kanzlei erfolgreich tätig. Mein Ziel ist die umfassende und kompetente Beratung und Vertretung im Reiserecht, möglichst unter Vermeidung von langwierigen und kostspieligen Gerichtsprozessen. Oft lassen sich Streitigkeiten mit guten Argumenten bereits außergerichtlich lösen.
Aktuelle reiserechtliche Urteile:
Unerwartete technische Probleme sind kein außergewöhnlicher Umstand
Eine Ausgleichszahlung bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden ist nach der Fluggastrechteverordnung nur dann von der Airline nicht zu zahlen, wenn für die Verspätung ein außergewöhnlicher Umstand ursächlich ist. Anerkannte außergewöhnliche Umstände sind [...]
Fluggesellschaft muss auch bei Fehlen einer gültigen Betriebslizenz eine Ausgleichszahlung leisten
Bei der Gründung einer neuen Airline kommt es nicht selten zu Verzögerungen bei der Aufnahme des Flugbetriebes, da hierfür unter anderem umfangreiche behördliche Genehmigungsverfahren zu durchlaufen sind. Im Jahr 2017 passierte es, dass eine [...]
Auskunftsrecht gegenüber Airline bei Verspätung
Behauptet eine Fluggesellschaft pauschal, dass eine Verspätung ihre Ursache in einem außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Fluggastrechteverordnung hat und daher keine Ausgleichszahlung geleistet werden müsse, steht dem Fluggast nach Meinung des Amtsgerichts Rüsselsheim gegenüber [...]
Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit im Einzelfall auch bei Gesamtminderung von weniger als 50% begründet
Ist eine Pauschalreise derart mit Reisemängeln behaftet, dass eine Erholung im Urlaub kaum möglich ist und die Urlaubszeit eher als Tortur denn als Genuss erlebt wird, kann nach § 651n Absatz 2 BGB wegen [...]
Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung bei streikendem Sicherheitspersonal
Das Amtsgericht Hamburg befasste sich mit einem Fall, in dem die Kläger ihren gebuchten Flug verpasst haben, weil sich an der Sicherheitskontrolle des Flughafens aufgrund eines Streiks der dortigen Mitarbeiter eine extrem lange Schlange [...]
Außergewöhnlicher Umstand auf dem Vorflug ist kein außergewöhnlicher Umstand auf dem Folgeflug
Oft liegt die Ursache einer Flugverspätung nicht unmittelbar innerhalb des betroffenen Fluges sondern bei einem bereits auf dem Vorflug aufgetretenen Ereignis. Die Fluggesellschaften berufen sich dann gerne bei Verspätungen der Folgeflüge auf das Vorliegen [...]